Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Dako Deutschland GmbH

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dako (nachfolgend: “AGB”) finden auf alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen der Dako Denmark A/S und/oder jeder ihrer Tochtergesellschaften innerhalb der Dako-Gruppe (nachfolgend: “Dako”) Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn das vertragsschließende Unternehmen innerhalb der Dako-Gruppe Abweichungen ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Angebote

Alle Angebote von Dako sind freibleibend. Diese AGB sind Bestandteil der Angebote, Verträge und schriftlichen Vereinbarungen von Dako.

3. Annahme von Bestellungen

3.1. Voraussetzung für Bestellungen ist, dass sowohl Rechnungs- als auch Lieferadresse in Deutschland sind.

3.2. Dako ist berechtigt, Bestellungen des Kunden nur teilweise anzunehmen, indem Abweichungen oder Vorbehalte vorgenommen werden.

4. Preise

4.1. Der vereinbarte Preis ist in der geltenden Preisliste, abgeschlossenen Verträgen oder in schriftlichen Vereinbarungen festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, verstehen sich die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung ausschließlich Steuern und aller weiterer Abgaben. Falls derartige Steuern und Abgaben ausdrücklich doch im Preis eingeschlossen sein sollten, ist Dako berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass dieser eine Anhebung von solchen Steuern und Abgaben übernimmt.

4.2. Sofern Umstände außerhalb der Kontrolle von Dako eintreten, die zu einem plötzlichen und erheblichen Anstieg der Kosten führen, wie z.B. der Kosten der Geräteausstattung oder der Lieferung, ist Dako berechtigt, den Preis entsprechend dem Kostenanstieg prozentual anzuheben. In diesem Fall ist Dako verpflichtet, dem Kunden unverzüglich eine neue schriftliche Auftragsbestätigung zuzusenden. Der Kunde ist berechtigt, diese Auftragsbestätigung unverzüglich abzulehnen.

5. Zahlungsziel

5.1. Rechnungen sind, soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung festgelegt ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen (es gilt Zahlungseingang).

5.2. Außer bei Instrumenten und Dienstleistungen werden dem Kunden bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto gewährt.

5.3. Sollte der Kunde das Zahlungsziel nicht einhalten, ist Dako unbeschadet aller weiteren Ansprüche und Rechte berechtigt, einen oder mehrere der folgenden Ansprüche geltend zu machen:

a) vom Kunden zu verlangen, auf eigene Kosten das Produkt an Dako zurückzuliefern;

b) vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz zu verlangen;

c) vom Kunden bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat
auf den rückständigen Betrag oder den höchsten gesetzlich zulässigen Verzugszins
zu verlangen.

6. Lieferbedingungen

Sofern nicht abweichende Vereinbarungen bestehen, wird eine Lieferpauschale von 20 Euro pro Bestellung erhoben.

Bei Bestellungen unter einem Warenwert von 250 Euro erhöht sich die Lieferpauschale auf 40 Euro. Die Sachgefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Empfänger über.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, schriftlich bei uns geltend zu machen. Andernfalls gilt das Produkt als genehmigt und die Mängelhaftung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen

8. Installation und Einweisung

8.1. Wenn Dako der Auffassung ist, dass eine Installation des Produkts erforderlich ist, ist Dako für die Installation verantwortlich. Die Installation ist erst nach entsprechender Mitteilung von Dako abgeschlossen.

8.2. Eine Einweisung in das Produkt ist nur im Preis eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich in dem Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Dako aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von Dako.

9.2. Im Falle von Maßnahmen Dritter in Bezug auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte von Dako hat der Kunde den Dritten unverzüglich über den Eigentumsvorbehalt und Dako über die Maßnahmen des Dritten zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Gegenmaßnahmen zu tragen.

10. Mängelhaftung

10.1. Dako gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung keine erheblichen Mängel aufweist.

10.2. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt bei neuer Ware 1 Jahr und bei gebrauchter Ware 6 Monate jeweils ab Lieferung bzw. Installation durch Dako.

10.3. Die Gewährleistung deckt den normalen Gebrauch in Übereinstimmung mit den Bedienungshinweisen, jedoch nicht Schäden durch vorgenommene Änderungen, falsche Bedienung, Verletzung der Sorgfalt, falsche Installation oder Wartung durch eine nicht von Dako autorisierte Person.

10.4. Dako ist nach eigenem Ermessen berechtigt, das Produkt während der Gewährleistungsfrist nachzubessern oder zu ersetzen. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Verschulden von Dako nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Kunde das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Produktes oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Haftung von Dako wie unten in Ziff. 1.1. beschrieben begrenzt.

10.5. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders angegeben, gibt Dako keinerlei Gewährleistung für Geräte, Service-Leistungen und Produkte, weder direkt noch indirekt, noch eine Gewährleistung für deren Qualität, Gebrauchstauglichkeit, Geeignetheit für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Dako, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

11.2. Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haften Dako, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.

11.3. Die Haftung von Dako, ihren Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen ist außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung auf den für Dako bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.4. Unbeschadet der weiteren Bestimmungen in diesen AGB ist Dako nicht zum Schadensersatz verpflichtet, soweit der Schaden aus der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung des Produkts durch den Kunden mit nicht von Dako zur Verfügung gestellten Produkten, Daten oder anderen Materialien resultiert.

11.5. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Dako einen Betrag von EUR 1 Million (€ 1.000.000), weder im Einzelfall noch in der Gesamtsumme, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch Dako.

11.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

12. Höhere Gewalt

Alle Fälle von höherer Gewalt einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überflutung, Erdbeben, Explosion, Ausschreitung, Streik, Aussperrung, Terror, Krieg und Bestimmungen von örtlichen oder Regierungsbehörden sollen die Parteien für die Dauer und das Ausmaß der Wirkungen jener Störungen von ihren Vertragspflichten freistellen. Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über den Beginn und die Beendigung derartiger Umstände zu informieren.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Diese AGB und der zugrunde liegende Vertrag zwischen Dako und dem Kunden unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag ist Hamburg.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Dako die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert.

14.2. Gegen Ansprüche von Dako kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

14.3. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dako ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Stand 01.03.2009

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